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Hausdurchsuchung · Soforthilfe

Durchsuchung? Sagen Sie nichts. Rufen Sie an.

Polizei oder Staatsanwaltschaft stehen vor der Tür, durchsuchen Ihre Wohnung oder nehmen Ihr Handy mit? Jetzt zählt jedes Wort. Dr. Maik Bunzel ist rund um die Uhr erreichbar, sagt Ihnen am Telefon, was Sie tun und lassen sollten, und verteidigt Sie danach mit einem Ziel: Erledigung ohne öffentliche Hauptverhandlung, damit Job, Familie und Ruf unberührt bleiben.

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Erreichbar rund um die Uhr
  • Deckungsanfrage übernehmen wir
Hinweis zu Bewertungen

Anzahl und Durchschnitt der öffentlichen Bewertungen auf anwalt.de, zusammengefasst aus sieben Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, die unter JHB.LEGAL überörtlich kooperieren (keine Sozietät), dazu Anzahl und Durchschnitt auf Google, zusammengefasst aus den Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, Stand 19.10.2026. Die Bewertungen werden auf den Portalen abgegeben. Wir prüfen nicht selbst, ob die Bewertenden Mandanten waren; die Portale prüfen nach ihren eigenen Regeln.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Strafverteidiger

Dr. Maik Bunzel

Rechtsanwalt · Strafverteidiger
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Während der Durchsuchung

Sechs Regeln für die nächsten Stunden

Rufen Sie zuerst uns an. Bis wir sprechen, halten Sie sich an diese Regeln. Sie schützen Sie davor, in den ersten Stunden etwas zu tun, das sich später nicht mehr korrigieren lässt.

Ruhig bleiben, nicht behindern

Leisten Sie keinen Widerstand und verstecken oder löschen Sie nichts. Das kann eine eigene Straftat sein und schadet Ihrer Verteidigung.

Beschluss zeigen lassen

Fragen Sie nach dem Durchsuchungsbeschluss und lassen Sie sich eine Abschrift geben. Darin steht, was Ihnen vorgeworfen wird und wonach gesucht wird.

Nichts zur Sache sagen

Geben Sie Ihre Personalien an, sonst nichts. Auch ein lockeres Gespräch mit den Beamten wird notiert und steht später in der Akte.

Keine PIN, keine Passwörter

Sie müssen weder Handy noch Laptop entsperren und keine Zugangsdaten nennen. Das gilt auch für Cloud und Messenger.

Nichts freiwillig herausgeben

Erklären Sie, dass Sie mit der Sicherstellung nicht einverstanden sind, und lassen Sie das ins Protokoll aufnehmen. Unterschreiben Sie keine Erklärung, dass Sie etwas freiwillig herausgeben.

Verzeichnis verlangen

Sie haben Anspruch auf ein Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände (§ 107 StPO). Es ist die Grundlage, um Ihre Sachen zurückzubekommen.

Ihre Rechte

Durften die das?

Das ist die erste Frage fast aller Mandanten nach einer Durchsuchung. Die Antwort steht im Beschluss und in der Akte, und wir prüfen sie Punkt für Punkt.

§ 105 StPO

Beschluss vom Richter

Eine Durchsuchung ordnet grundsätzlich ein Richter an. Ohne Beschluss nur bei Gefahr im Verzug, und die muss die Polizei später begründen können.

§ 106 StPO

Recht auf Anwesenheit

Sie dürfen bei der Durchsuchung Ihrer Räume dabei sein. Sind Sie nicht da, soll ein Angehöriger, Nachbar oder Hausgenosse hinzugezogen werden.

Schweigerecht

Keine PIN, keine Aussage

Niemand muss sich selbst belasten. Sie müssen nichts zur Sache sagen und keine Zugangsdaten nennen.

§ 52 StPO

Schutz für die Familie

Ehepartner, Verlobte und nahe Verwandte dürfen die Aussage gegen Sie verweigern. Sie sollten das auch tun, bis wir gesprochen haben.

§ 98 StPO

Beschlagnahme angreifen

Haben Sie der Sicherstellung widersprochen, muss ein Gericht sie bestätigen. Gegen eine Beschlagnahme können Sie gerichtlich vorgehen.

§ 304 StPO

Beschwerde gegen den Beschluss

Auch nach der Durchsuchung lässt sich gerichtlich klären, ob sie rechtmäßig war. Das kann im Einzelfall die Verwertung der Beweise in Frage stellen.

Nach der Durchsuchung

Die ersten Tage entscheiden

Wenn die Beamten gegangen sind, beginnt die eigentliche Verteidigung. Wer jetzt richtig reagiert, hat die besten Chancen, dass das Verfahren still endet.

  1. Am selben TagVerteidiger beauftragen

    Wir melden uns bei Polizei und Staatsanwaltschaft, sagen Vernehmungen ab und beantragen Akteneinsicht. Notieren Sie, was gesagt und mitgenommen wurde.

  2. In den ersten WochenGeräte zurückholen

    Wir prüfen die Beschlagnahme, beantragen die Herausgabe nach der Datensicherung und gehen gegen unverhältnismäßige Maßnahmen vor.

  3. Nach der AkteneinsichtStrategie festlegen

    Erst wenn wir wissen, was die Ermittler haben, entscheiden wir mit Ihnen: schweigen, Stellung nehmen oder verhandeln.

  4. ZielLeise Erledigung

    Sofern rechtlich möglich: Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung, wo nötig gegen eine Auflage, sonst ein Strafbefehl.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel am Abend in der Kanzlei

Rechtsschutz und Kosten

Ihre Verteidigung kann versichert sein. Wir klären das für Sie.

Viele Rechtsschutzversicherungen decken Strafverfahren ab. Ob Ihr Vertrag zahlt, hängt vom Vorwurf und vom Tarif ab. Das prüfen wir für Sie, schon im ersten Gespräch.

  • Erweiterter oder Spezial-Strafrechtsschutz: Solche Tarife erstatten oft auch ein vereinbartes Stundenhonorar und tragen damit eine gründliche Verteidigung.
  • Mitversichert, ohne es zu wissen: Strafrechtsschutz steckt oft in einem Paket für Privat und Beruf, und Partner sind häufig mitversichert. Geht es um Ihre Arbeit, kann auch ein Vertrag Ihres Arbeitgebers greifen.
  • Sie schicken uns den Versicherungsschein, wir stellen die Deckungsanfrage und führen die Korrespondenz mit dem Versicherer.
  • Erfahrung mit Versicherern: In rund 93 Prozent der versicherten, abgeschlossenen Akten haben wir die Kostenübernahme selbst mit der Versicherung geklärt (Auswertung der Kanzleiakten).

Ohne passende Versicherung vereinbaren wir ein Pauschal- oder Zeithonorar. Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Ihr Verteidiger

Erreichbar, wenn es darauf ankommt

Eine Durchsuchung kündigt sich nicht an. Sie brauchen einen Verteidiger, der dann ans Telefon geht, Ihnen in wenigen Sätzen sagt, was jetzt wichtig ist, und Ihr Verfahren danach selbst führt.

  • Fachanwalt für Strafrecht, seit 2015 als Strafverteidiger bundesweit tätig, mit Kanzlei in Cottbus und Zweigstellen in Berlin und Kiel.
  • Kennt die Abläufe in der Justiz aus eigener Erfahrung: Rechtsanwalt Dr. Bunzel war vor seiner Zulassung ein Jahr lang als Richter in Bayern tätig.
  • Handy und Computer im Strafverfahren: Dr. Bunzel hat über den Zugriff der Ermittler auf IT-Systeme ein Fachbuch von 459 Seiten geschrieben und Fachanwälte zur Online-Durchsuchung nach § 100b StPO fortgebildet. Er weiß, was die Ermittler aus Ihrem Gerät holen dürfen und was nicht.
  • Ein fester Ansprechpartner, rund um die Uhr: Sie sprechen mit Ihrem Verteidiger selbst, nicht mit einer Hotline, unter 0151 21 778 788.

So gehen wir vor

Vom ersten Anruf bis zum Abschluss

  1. Sofort-Telefonat

    Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp, auch nachts. Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt tun und lassen sollten. Kostenlos.

  2. Vollmacht und Deckung

    Sie beauftragen uns, wir melden uns bei den Ermittlern und klären die Kosten mit Ihrer Versicherung.

  3. Akte und Geräte

    Wir lesen die Akte, prüfen Beschluss und Beschlagnahme und holen Ihre Geräte zurück, so früh es geht.

  4. Leise Erledigung

    Wir verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung, sonst über einen Strafbefehl. Ohne öffentliche Hauptverhandlung, wo immer es geht.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns nach einer Durchsuchung fragen

Muss ich die Polizei hereinlassen?

Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder die Beamten Gefahr im Verzug annehmen, ja (§§ 102, 105 StPO). Leisten Sie keinen Widerstand, das kann eine eigene Straftat sein. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und erklären Sie ruhig, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind.

Ob die Durchsuchung rechtmäßig war, prüfen wir danach anhand des Beschlusses und der Akte. Dafür ist Ihr Widerspruch im Protokoll hilfreich.

Muss ich die PIN meines Handys nennen?

Nein. Niemand muss an seiner eigenen Überführung mitwirken. Sie müssen weder PIN noch Passwörter nennen, auch nicht für Laptop, Cloud oder Messenger.

Anders kann es beim Entsperren mit Fingerabdruck oder Gesicht sein: Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass die Polizei Ihren Finger unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Ihren Willen auf das Gerät legen darf. Ob das in Ihrem Fall zulässig war, prüfen wir.

Was das für Face ID und Touch ID bedeutet, erklärt Dr. Bunzel in diesem Video: Darf mich die Polizei zwingen, mein iPhone zu entsperren?

Darf ich während der Durchsuchung meinen Anwalt anrufen?

Ja. Sie dürfen jederzeit einen Verteidiger anrufen, und wir sind rund um die Uhr unter 0151 21 778 788 erreichbar. Die Beamten müssen mit der Durchsuchung allerdings nicht warten, bis Ihr Anwalt da ist. Oft hilft schon ein kurzes Telefonat, damit Sie wissen, was Sie sagen und was nicht.

Wann bekomme ich mein Handy oder meinen Laptop zurück?

Das hängt davon ab, wie schnell die Ermittler die Daten sichern und auswerten, und das kann dauern. Wir beantragen die Herausgabe, sobald die Daten gesichert sind, und gehen gerichtlich gegen eine Beschlagnahme vor, wenn sie nicht gerechtfertigt ist (§ 98 Abs. 2 StPO).

Je besser das Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände ist und je früher Sie widersprochen haben, desto leichter fällt das.

Wenn die Geräte nicht nur als Beweismittel, sondern auch als Tatmittel in Betracht kommen, dann können sie der Einziehung unterliegen und werden ggf. gar nicht mehr herausgegeben. In diesem Fall kümmern wir uns um die Sicherung wichtiger Daten für Sie.

Dr. Bunzel hat über den Zugriff der Ermittler auf IT-Systeme ein Fachbuch geschrieben und weiß, was die Ermittler aus Ihrem Gerät holen dürfen und was nicht.

Muss ich nach der Durchsuchung zur Vernehmung?

Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts schon, aber auch dort dürfen Sie schweigen. Unser Rat: keine Aussage, bevor Ihr Verteidiger die Akte gelesen hat. Den Termin sagen wir für Sie ab.

Erfährt mein Arbeitgeber davon?

In der Regel nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft informieren den Arbeitgeber nicht ohne Weiteres. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufe, etwa Beamte, für die gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen. Je früher das Verfahren eingestellt wird, desto kleiner ist dieses Risiko.

Meine Familie war dabei. Müssen sie aussagen?

Nein. Ehepartner, Verlobte und nahe Verwandte dürfen die Aussage gegen Sie verweigern (§ 52 StPO). Auch sie sollten mit den Beamten nicht über den Vorwurf sprechen, auch nicht im lockeren Gespräch während der Durchsuchung.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Viele Rechtsschutzversicherungen decken Strafverfahren ab. Ob Ihr Vertrag zahlt, hängt vom Vorwurf und vom Tarif ab. Besonders gut abgesichert sind Sie mit einem erweiterten oder Spezial-Strafrechtsschutz, der auch ein vereinbartes Stundenhonorar erstattet. Schicken Sie uns Ihren Versicherungsschein, wir prüfen das und stellen die Deckungsanfrage.

Worauf Sie bei einer Rechtsschutzversicherung im Strafrecht achten sollten, erklärt Dr. Bunzel in diesem Video: Rechtsschutzversicherung im Strafrecht: Was muss man beachten?

Was kostet die Verteidigung?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Mit Rechtsschutzversicherung klären wir die Deckung, bevor Kosten entstehen. Ohne Versicherung vereinbaren wir ein Pauschal- oder Zeithonorar, und Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Bleibt das, was ich Ihnen erzähle, vertraulich?

Ja. Als Rechtsanwalt unterliegt Dr. Bunzel der Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Was Sie uns schildern, verlässt die Kanzlei nicht.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Die Beamten sind noch da? Rufen Sie jetzt an.

Rund um die Uhr, kostenlos, geschützt durch die anwaltliche Schweigepflicht.

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Kontakt

Schildern Sie uns Ihren Fall

Läuft die Durchsuchung gerade, rufen Sie bitte direkt an. Über das Formular schildern Sie Ihr Anliegen und senden Unterlagen gleich mit: Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsprotokoll, Vorladung und, falls vorhanden, Ihren Versicherungsschein. Auf Formularanfragen erhalten Sie spätestens innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung zu Ihrem Fall.

CottbusHauptkanzleiWehrpromenade 9
03042 Cottbus
BerlinZweigstelleNiebuhrstraße 71
10629 Berlin
KielZweigstelleKaistraße 90
24114 Kiel

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